Sprungziele
Landkreis Erding

Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen

Menschen mit Behinderungen haben gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Hilfen und Vergünstigungen, die Nachteile ausgleichen sollen, die durch die Behinderung entstehen. Die Hilfen reichen von steuerlichen Vergünstigungen über Gebührenbefreiungen bis hin zu finanziellen und gesundheitlichen Leistungen.

Leistungen

  • Krankheit und Behinderung; Beratung
  • Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfen; Inanspruchnahme von psychosozialen Hilfen
  • Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren; Beantragung einer Kostenerstattung
  • Pflege; Beratung für Pflegebedürftige sowie ihre Zu- und Angehörigen
  • Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung
  • Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
  • Sozialhilfe; Beantragung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Persönliches Budget; Beantragung
  • Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Meldung von Missständen und Beratung
  • Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.