Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder
eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 09.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)