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Landkreis Erding

Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren; Beantragung einer Kostenerstattung

Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens können eine Erstattung der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationshelfer beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
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