Betreuungswesen; Mitarbeit in Fachgremien
Die Betreuungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten können sich in örtlichen und überörtlichen Fachgremien einbringen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 29.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)