Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung
Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 20.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)