Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte
Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 02.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)