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Landkreis Erding

Tierschutz

Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es töten. Darum gibt es eine Reihe von tierschutzrechtlichen Regelungen.

Leistungen

  • Tierschutz; Anordnung
  • Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
  • Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen
  • Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
  • Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises
  • Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
  • Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
  • Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.