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Landkreis Erding

Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
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