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Landkreis Erding

Tierhaltung und Tierzucht

Die tierische Erzeugung liefert einen wichtigen Beitrag zum Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe und versorgt die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Bei der Haltung von Tieren müssen verschiedene Regeln beachtet werden.

Leistungen

  • Tierschutz; Anordnung
  • Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe
  • Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
  • Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen
  • Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung
  • Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises
  • Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
  • Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs
  • Nutztierhaltung; Anzeige
  • Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes
  • Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
  • Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.