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Landkreis Erding

Einspruch, Widerspruch und Prozess

Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.

Leistungen

  • Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
  • Kommunen; Informationen zur Rechtsaufsicht
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.