Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 24.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)