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Landkreis Erding

Befähigungs- und Sachkundenachweise

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Für bestimmte Berufe müssen Sie allerdings Ihre Qualifikation oder Sachkunde nachweisen. Dies betrifft vor allem Freie Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Sachverständige und Ähnliche.

Leistungen

  • Fahrlehrerlaubnis; Beantragung
  • Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
  • Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises
  • Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
  • Schießerlaubnis; Beantragung
  • Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
  • Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung
  • Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung nach § 75 SGB VIII
  • Seminarerlaubnis; Beantragung
  • Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer
  • Fahrlehrerlaubnis; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.