Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zur Mitnahme in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 04.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)