Bewaffneter Geldtransport; Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Wenn Sie als Cash-in-transit-Unternehmen bei gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransporten von Euro-Bargeld Ihre Waffen auf dem Transport durch Deutschland führen wollen, benötigen Sie waffenrechtliche Erlaubnisse.
Stand: 03.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)