Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider; Anzeigen und Mitteilungen
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider sind unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen.
Stand: 13.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)