Legionellenuntersuchung; Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes
Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Betroffen sind nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieterinnen und Vermieter.
Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 26.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)