Naturdenkmäler; Festsetzung
Besonders eindrucksvolle Naturobjekte können als Naturdenkmäler festgesetzt werden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 08.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)