Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung
Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 31.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)