Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens für Probe- und Überführungsfahrten
Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)