Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 19.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)