Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
Stand: 13.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)