Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 13.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)