Heilkundeausübung; Anzeige
Wenn Sie einen Heilberuf selbstständig oder freiberuflich ausüben, für den keine Kammer besteht, sind Sie verpflichtet dies dem für den Ort der Heilkundeausübung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies muss nicht das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes sein.
Stand: 16.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)