Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 21.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)