Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.
Stand: 03.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)