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Landkreis Erding

Asylbewerber; Beantragung von Leistungen

Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten

Der Fachbereich 24 ist für die Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig.

Leistungen nach dem AsylbLG erhalten größtenteils Ausländer und Ausländerinnen ohne dauerhaften Aufenthaltstatus. Beispiele hierfür sind Asylbewerber/Asylbewerberinnen im laufenden Verfahren, Personen mit einer Duldung oder Personen, welche vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Vor erstmaliger Leistungsgewährung ist ein Antrag auf Leistungen auszufüllen. Das entsprechende Formular finden Sie unter Online-Verfahren.

Die Leistungshöhe errechnet sich individuell.

Asylsuchende, deren Asylantrag positiv verbeschieden wird, haben keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem AsylbLG.

Sofern auch nach Anerkennung eine Hilfebedürftigkeit besteht, erhalten anerkannte Flüchtlinge (= Personen, denen Asyl, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutzstatus oder ein Abschiebeverbot zuerkannt worden ist) entweder Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII.

Für das SGB II ist das Jobcenter Erding, für das SGB XII der Fachbereich 22 zuständig.

Ansprechpartner nach Bereichen:

Allgemeine leistungsrechtliche Angelegenheiten,
Erwerbstätigkeiten und Frühförderung

  • Frau Angermaier, Lydia
  • Frau Falterer, Katharina
  • Frau Kassubek, Lisa
  • Frau Pötzl, Emily
  • Herr Reich, Andreas

Landkreispass

  • Frau Ache, Christine
  • Frau Böpple, Claudia

Arbeitsgelegenheiten

  • Frau Blabsreiter, Tanja

Krankenhilfeabrechnung

  • Frau Lozano, Ines

Rechnungen, Rückforderung und Ratenvereinbarung

  • Frau Venuto, Jessica
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