Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragt werden.
Stand: 14.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)