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Landkreis Erding

Umzug

Sie planen in nächster Zeit einen Umzug – sei es innerhalb der Gemeinde oder vielleicht sogar ins Ausland? Eine gute Planung ist unerlässlich. Wir bieten Ihnen erste Anhaltspunkte, was Sie dabei beachten sollten.

Lebenslagen

  • Umzug innerhalb einer Gemeinde

    Wenn Sie innerhalb einer Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Gemeinde die neue Adresse mitteilen.

  • Umzug innerhalb von Deutschland

    Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

  • Adressänderungen

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse verschiedenen Behörden und Stellen bekannt geben. Gesetzlich vorgeschrieben sind insbesondere die Adressänderungen in Ihren Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren. Falls Sie Kindergeld erhalten, setzen Sie auch die Familienkasse darüber in Kenntnis.

    Teilen Sie die neue Adresse aber auch Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank, Ihren Versicherungsunternehmen, Vereinen, dem Telefonanbieter, Kabelanbieter, Verkehrsunternehmen, Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser und Fernwäme mit.

  • Ab-, Um- und Anmeldungen

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie sich bei den zuständigen Meldebehörden an-, ab- und ummelden.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.