Öffentliche Infrastruktur
Zur öffentlichen Infrastruktur zählen alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten. Es wird zwischen der technischen Infrastruktur (z. B. Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung) und sozialen Infrastruktur (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen, kulturelle Einrichtungen) unterschieden.
Lebenslagen
Umwelt und Natur
Eine grüne Infrastruktur trägt dazu bei bestehende Naturgebiete wieder miteinander zu verbinden und die ökologische Qualität der Landschaft insgesamt zu verbessern. Die Gesundheit von Ökosystemen muss erhalten bleiben, so dass sie ihre gesellschaftlich wertvollen Leistungen, wie zum Beispiel die reine Luft und sauberes Wasser, auch weiterhin erbringen können.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.