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Landkreis Erding

Krankheit und Tod des Inhabers

Bei Krankheit oder Tod des Unternehmensinhabers ist schnelles Handeln notwendig, damit das Unternehmen keinen Schaden nimmt.

Leistungen

  • Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.