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Landkreis Erding

Kindergartenbetreuung

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.

Leistungen

  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; Beantragung einer Unterstützung
  • Kinderbetreuung; Beantragung einer Kostenübernahme für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.