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Landkreis Erding

Katastrophenschutz

Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.

Leistungen

  • Notfallplanung; Erstellung externer Notfallpläne
  • Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung
  • Brand- und Katastrophenschutz; Informationen zur Alarmierungsplanung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.