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Landkreis Erding

Finanzen und Haushalt

Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen für jedes Jahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Auch Kommunen sind verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.

Lebenslagen

  • Allgemeines

    Informieren Sie sich über allgemeine Aspekte rund um das Thema "Finanzen und Haushalt".

  • Haushaltsplanung

    Behörden planen ihren Haushalt. Ziel ist es, in einem Plan mit einer Laufzeit von einem oder zwei Jahren, alle Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Erträge und Aufwendungen (Doppik) zusammen zu fassen.

  • Haushaltsaufstellung

    Behörden stellen einen Haushaltsplan auf. Dieser beinhaltet die geplanten Einnahmen und Ausgaben und verteilt diese auf Haushaltsstellen. Rechtlich verbindlich wird der Haushalt durch ein Gesetz des Landtags (für die Staatsverwaltung) bzw. bei Kommunen durch eine Satzung.

  • Haushaltsprüfung und Innenrevision

    Die Haushaltführung von Behörden wird von internen und externen Stellen geprüft.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.