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Landkreis Erding

Ein- und Ausfuhr von Tieren

Sie möchten Ihr Haustier auf eine Reise ins Ausland mitnehmen oder Sie wollen eine bestimmte Tierart in Deutschland einführen? Die Verbringung von Tieren unterliegt strengen Regeln, unter anderem, um die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern und bedrohte Arten zu schützen.

Leistungen

  • Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung
  • Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
  • Reisen mit Haustieren; Erhalt eines Heimtierausweises
  • Eingang, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften; Beantragung einer Genehmigung
  • Veterinärbescheinigung für Tiere; Beantragung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.