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Landkreis Erding

Dienstaufsicht

Die Dienstaufsicht bezieht sich insbesondere auf die persönliche Pflichterfüllung der Beschäftigten und die hiermit in Verbindung stehende innere Ordnung und den Dienstbetrieb in einer Behörde.

Leistungen

  • Bürgermeister/Oberbürgermeister; Aufsicht
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.