Sprungziele
Landkreis Erding

Brandschutz und sonstige Auflagen

Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.

Leistungen

  • Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.