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Landkreis Erding

Artenschutz

Der Artenschutz dient der Erhaltung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Leistungen

  • Artenschutzrecht; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung
  • Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.