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Landkreis Erding

Antragsentgegennahme

Anträge in Verwaltungsverfahren von Behörden und Einrichtungen werden schriftlich oder zur Niederschrift entgegengenommen. Bestimmte Angelegenheiten können auch mündlich beantragt werden. Im Rahmen der eGovernment-Aktivitäten sind zunehmen auch Online-Antragsstellungen möglich.

Leistungen

  • Zweckverbandssatzung; Beantragung der Genehmigung
  • Kur-, Luftkur- und Erholungsort; Beantragung einer Anerkennung
  • Zweckvereinbarung; Anzeige und Beantragung einer Genehmigung
  • Zweckverband; Anzeige und Beantragung der Genehmigung von Änderungen
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.