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Landkreis Erding

Anstellung und Übernahme von Mitarbeitern

Das Personal für neu aufgebaute oder gegründete Behörden und Einrichtungen kann neu eingestellt oder von anderen Behörden oder Einrichtungen übernommen werden.

Leistungen

  • Stellenbedarf und Personaleinsatz; Ermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörde
  • Kommunale Personalangelegenheiten; Informationen
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.