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Landkreis Erding

Anlagen, Waren und Stoffe

Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Lebenslagen

  • Verbraucherschutz

    Von Einrichtungen, Produkten oder Lebensmitteln können auch gesundheitliche Gefahren ausgehen. Diese aufzudecken und damit die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ist Aufgabe des Verbraucherschutzes.

  • Produktsicherheit

    Produkte für den privaten Konsum müssen gesundheitlich unbedenklich und sicher sein. Das gilt für den vorgesehenen Gebrauch, aber auch für absehbare Fehlanwendungen. Für diese Sicherheit haftet der Hersteller oder der Importeur.

  • Umweltschutz

    Auch Unternehmen müssen Maßnahmen zum Schutze der Umwelt ergreifen. Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sind zu vermeiden.

  • Anlagenbetrieb und -prüfung

    Sei es durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen: Anlagen wirken oft auf die Umwelt ein. Für den Betrieb benötigen Sie daher in vielen Fällen Genehmigungen und sind zu regelmäßigen Überprüfungen verpflichtet.

  • Sachkunde und Sicherheit

    Ein hohes Maß an Sicherheit erreichen Unternehmen unter anderem dann, wenn Prozesse oder Abläufe reibungslos funktionieren. Das gilt für Anlagen, geschultes Fachpersonal und natürlich das Produkt selbst. Verwaltungsleistungen zu Prüfungen und Nachweisen, die Sicherheitsmaßnahmen und Know-how dokumentieren, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

    Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.