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Landkreis Erding

An- und Abmeldung von Beschäftigten

Falls Sie Personal beschäftigen, müssen Sie es an- und abmelden, z. B. bei der Sozialversicherung.

Leistungen

  • Schwarzarbeit; Informationen zur Bekämpfung
  • Aufenthaltstitel; Abmeldung eines mitteilungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.