Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug
Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 10.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)