Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung
Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 22.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)