Wildbret; Beantragung einer Ausgleichszahlung
Für nicht mehr verwertbares strahlenbelastetes Wildbret kann eine Ausgleichszahlung über die untere Jagdbehörde beantragt werden.
Beschreibung
Formulare
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 16.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)