Weintransporte; Beantragung der Ausstellung von Begleitdokumenten
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 15.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)