Wasserschutzgebiet; Festsetzung
Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und von der Kreisverwaltungsbehörde per Verordnung festgesetzt.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 31.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)