Wahlen; Unterstützung der Wahlorgane
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)