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Landkreis Erding

Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal; Beantragung einer Verlängerung

Wenn Sie den Waffenschein für erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
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Rechtsbehelf
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