Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal; Beantragung
Wenn Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 27.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe BayernPortal)