Waffenherstellung und/oder Waffenhandel; Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 09.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)